Während der Einheilzeit kann selbstverständlich ein provisorischer Ersatz getragen werden, soweit dieses optisch oder funktionell notwendig sein sollte. Im Einzelfall muss abgewogen werden, ob und welcher provisorische Ersatz sinnvoll ist. So ist zum Beispiel eine Lücke im Seitenzahnbereich optisch weniger auffällig und akzeptabel, als ein fehlender mittlerer Schneidezahn.